Ich habe Ihren Mandanten nicht selber untersucht. Alle Angaben im Gutachten sind spekulativ bzw. mit dem Hinweis versehen […], dass ich die Befunde und Störungen nicht selber erstellt habe, sondern das ausschliesslich aus den Akten habe. Da gehe ich völlig mit Ihnen überein. In den Akten finde ich aber konsistent Beschreibungen, die sehr, sehr stark eine hirnorganische Störung suggerieren. Deswegen habe ich mich im Gutachten auf die Diagnosen der Vorgutachterin abgestützt und habe keine Widersprüche dazu gefunden. So kann man den diagnostischen Prozess in meinem Gutachten beschreiben. [Akten Vorinstanz pag. 168, HV-Protokoll S. 11 Z. 27 ff.]).