Es ist zwar so, dass Dr. med. Spielmann diese Störung nicht selber diagnostizieren konnte, da der Beschwerdeführer eine Exploration verweigerte (AV [von Rechtsanwalt B.________], dass er über die hirnorganische Störung nur spekuliere und diese nicht diagnostiziert habe: Genau, das ist ein wichtiger Punkt. Ich habe Ihrem Mandanten die Thematik im kurzen Gespräch erläutert und ihm gesagt, dass man noch weitere Abklärungen machen könnte. Wenn man sich die Aktenlage anschaut, dann kann ich nur abschreiben, was in den Akten steht. Ich habe Ihren Mandanten nicht selber untersucht.