Dies ist jedoch damit zu erklären, dass der Gutachter verschiedene Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysierte. Wie sich nachfolgend an diversen Stellen der Beschlussbegründung konkret zeigen wird, ist stets deutlich erkennbar, weshalb Dr. med. Spielmann zu welchen Schlüssen kam. Bloss weil das Gutachten ohne eine persönliche Exploration des Beschwerdeführers verfasst wurde, handelt es sich bei den Befunden keineswegs um rein spekulative Verdachtsdiagnosen oder gar um blosse gutachterliche Behauptungen. 3.3.2 Zur Frage der schweren psychischen Störung a.) Grundlagen