Jedoch trägt er letztlich die Konsequenzen seiner fehlenden Mitwirkung (vgl. dazu ebenfalls Urteil des Bundesgerichts 6B_93/2015 vom 19. Mai 2015 E. 5.2 in fine). Zur Qualität des Gutachtens bleibt anzufügen, dass dieses mit Blick auf die Methodik, Struktur, Details und Nachvollziehbarkeit ein gutes Fundament für die vorzunehmende juristische Überprüfung darstellt. Es ist zwar ziemlich umfangreich und hat gewisse Wiederholungen. Dies ist jedoch damit zu erklären, dass der Gutachter verschiedene Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysierte.