3.3 Würdigung 3.3.1 Verwertbarkeit und Qualität Aktengutachten In Bezug auf die Verwertbarkeit des Aktengutachtens von Dr. med. Spielmann vom 19. September 2017 kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, denen sich die Beschwerdekammer anschliesst (siehe S. 19 f. der vorinstanzlichen Beschlussbegründung, Akten Vorinstanz pag.