10 von 40 Monaten verurteilt worden. Die Art der Opferauswahl und das deliktische Verhalten habe eine Sanktion von erheblicher Schwere zur Folge gehabt. Es gehe nicht um leichte Delinquenz. Es sei von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen. Die öffentlichen Interessen der besonders schutzwürdigen Opfer überwiegten das Interesse des Beschwerdeführers seiner persönlichen Freiheit.