In der JVA St. Johannsen könne die nötige Behandlung durchgeführt werden. Es sei den positiveren Einschätzungen der Therapeuten zu folgen. Diese seien nicht blauäugig optimistisch und trotzdem für eine Verlängerung der Massnahme. Das habe Gewicht. Direkter Kontakt sei wichtig. Der Gutachter sage, die Legalprognose habe sich verschlechtert. Dies stimme aber kaum. Vielmehr sei die Legalprognose wohl zunächst zu günstig gewesen. Der Beschwerdeführer habe seit Juni 2018 einen Mann als Therapeuten. Es wäre verfrüht, auszuschliessen, dass sich deswegen Erfolge zeigen könnten. Es müsse ausreichend Zeit eingeräumt werden. Der Beschwerdeführer habe Bereitschaft zur Therapie gezeigt.