Es sei bereits an dieser Stelle festgehalten, dass Dr. med. Spielmann der Behandelbarkeit des Beschwerdeführers etwas kritischer gegenübersteht als die Therapeuten der JVA St. Johannsen. Auch bei einem Mitwirken des Verurteilten während eines längeren Zeitraums bei den weiteren Behandlungsmöglichkeiten sei die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass es mit der Behandelbarkeit funktioniere. Die Therapeuten vertreten indessen die Auffassung, dass die Wahrscheinlichkeit gering sei, und sehen eine bessere Perspektive. Gemäss Dr. med. Spielmann brauche es im Minimum fünf Jahre für die weiteren Behandlungsmöglichkeiten.