Wann die Progressionsstufe B zu beantragen sein werde, hänge vom weiteren Verlauf sowie von der Kooperationsbereitschaft des Beschwerdeführers ab. Im Bereich Arbeitsagogik seien die Leistungen des Beschwerdeführers sehr zufriedenstellend. Er sei offen für Neues und bringe selbständig Ideen und Lösungsvorschläge ein. Seine Leistungsfähigkeit sei von seinem persönlichen Befinden abhängig. Seine arbeitsagogischen Ziele knüpften am Verbessern seiner Selbständigkeit an. Zu seinen beruflichen Zielvorstellungen befragt, gebe der Beschwerdeführer an, dass eine Ausbildung für ihn weiterhin kein Thema sei.