Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine Platzierung in einem betreuten Wohnheim anzustreben sei. Vorerst werde die Weiterführung der Progressionsstufe A geplant, wobei es als angezeigt erachtet werde, das derzeit auf zwei Stunden limitierte unbegleitete Zeitfenster wieder bis auf fünf Stunden erhöhen zu können. Voraussetzung für die Gewährung unbegleiteter Zeitfenster bleibe stets ein sinnvolles Urlaubsprogramm, das mit den Vollzugszielen zu vereinbaren sei. Wann die Progressionsstufe B zu beantragen sein werde, hänge vom weiteren Verlauf sowie von der Kooperationsbereitschaft des Beschwerdeführers ab.