Dies entspreche einer krassen Fehleinschätzung und es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer in der Beziehungsgestaltung noch viel Unterstützung und starke Leitplanken benötige. Nach wie vor werde die Auffassung vertreten, in der JVA St. Johannsen eine notwendige und sinnvolle Behandlung des Beschwerdeführers gewährleisten zu können und ihn so Schritt für Schritt zu legalprognostisch notwendigen Verhaltensänderungen führen zu können. Eine vollständige Selbständigkeit des Beschwerdeführers sei jedoch auch längerfristig nicht vorstellbar. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine Platzierung in einem betreuten Wohnheim anzustreben sei.