4 lich der Hauptverhandlung vom 9. Mai 2018 kann im Allgemeinen auf die zusammenfassenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 15-18 der vorinstanzlichen Beschlussbegründung, Akten Vorinstanz pag. 212 ff.). Aus dem jüngsten Verlaufsbericht vom 31. August 2018 der JVA St. Johannsen über die sozio-, arbeits- und psychotherapeutische Behandlung geht im Wesentlichen hervor was folgt (Akten Beschwerdekammer pag. 209 ff.): Im Bereich Soziotherapie zeige sich der Beschwerdeführer nach wie vor weitgehend als freundlicher und offener Eingewiesener.