2.2 Aktuelle Beurteilung Mit Blick auf die am 16. April 2018 erreichte Höchstdauer der Massnahme und den bisherigen Massnahmenverlauf beauftragten die BVD den forensischen Psychiater Dr. med. Spielmann mit der Erstellung eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens über den Beschwerdeführer. Da dieser jedoch die Mitwirkung an der Begutachtung inkl. der Entbindung seiner Therapeuten und des Behandlungsteams von der Schweigepflicht verweigerte, konnte Dr. med. Spielmann bloss ein Aktengutachten erstellen (vgl. Vollzugsakten pag. 642, 661 und 662).