2. Grundlagen der Beurteilung 2.1 Ausgangslage und vergangene Befunde Hinsichtlich der Entwicklung des Beschwerdeführers in den letzten Jahren kann auf die detaillierten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5-15 der vorinstanzlichen Beschlussbegründung, Akten Vorinstanz pag. 202 ff.). Sie hat sich – wie nachfolgend im Einzelnen zu zeigen sein wird – ausführlich und vollständig mit folgenden Gutachten, Berichten und Verfügungen auseinandergesetzt: Gutachten Frau med. pract. D.________, Forensisch-Psychiatrischer Dienst der Universität Bern (FPD), vom 4. April 2011 (Vollzugsakten pag. 16 ff.); Gutachten Frau med. pract.