2 2018 wies die Verfahrensleitung den Antrag des Beschwerdeführers, die Plädoyernotizen der Verteidigung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung seien zu den Akten zu erkennen, ab (Akten Beschwerdekammer pag. 205 f.). Am 3. September 2018 liessen die BVD der Beschwerdekammer «aufgelaufene Akten» zur Einsicht zukommen. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 19. September 2018 statt. Der Beschwerdeführer bestätigte seine bereits in der Beschwerdeschrift gestellten Anträge. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge: 1.