4. Die Kosten des Verfahrens inkl. der Entschädigung des amtlichen Verteidigers seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. II. Verfahrensanträge 1. Die amtliche Verteidigung sei für das Beschwerdeverfahren zu bestätigen. 2. Es sei eine öffentliche mündliche Verhandlung mit Befragung des Beschwerdeführers durchzuführen. 3. Die Plädoyernotizen der Verteidigung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung seien zu den Akten zu nehmen. 4. Es sei im Hinblick auf die Verhandlung ein aktueller Massnahmenverlaufsbericht einzuholen.