Die Begründung des Beschlusses datiert vom 23. Mai 2018 (Akten Vorinstanz pag. 198 ff.). Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 4. Juni 2018 Beschwerde und beantragte was folgt (Akten Beschwerdekammer pag. 1 ff.): I. Rechtsbegehren 1. Der Beschluss des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 9. Mai 2018 sei aufzuheben. 2. Der Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzugs vom 19. Januar 2018 sei abzuweisen. 3. Dem Gesuchsgegner sei für die ausgestandene Sicherheitshaft ab 16. April 2018 eine angemessene Genugtuung zuzusprechen.