angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben (vgl. Vollzugsakten pag. 130 ff.). Am 9. Mai 2018 hiess die Vorinstanz den Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) vom 19. Januar 2018 um Verlängerung der mit Urteil der Vorinstanz vom 19. Juni 2013 angeordneten stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB gut. Sie verlängerte die stationäre therapeutische Massnahme um 5 Jahre (Akten Vorinstanz pag. 190 ff.). Die Begründung des Beschlusses datiert vom 23. Mai 2018 (Akten Vorinstanz pag.