1. Formelles 1.1 Prozessgeschichte Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) vom 19. Juni 2013 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer oder Verurteilter) wegen versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung (teilweise Versuchs dazu) und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (teilweise Versuchs dazu) sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) angeordnet.