Konkurs, die unterlassene Konkursanzeige sowie die ungerechtfertigten Zahlungen die angeklagten Delikte (Betrug, Urkundenfälschung, betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft). Die im Strafverfahren angefallenen Verfahrenskosten waren deshalb auf die eingestellten oder die angeklagten Delikte zu verlegen. Die auf die Einstellung entfallenden Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 11‘986.15 (CHF 11‘133.35 Gebühr [2/3 von CHF 16‘700.00]; CHF 852.80 Auslagen [2/3 von CHF 1‘279.20]).