Bereits die ersten Einvernahmen betrafen denn auch sowohl die eingestellten als auch die angeklagten Vorwürfe (vgl. etwa die Einvernahme von C.________ vom 12. Januar 2006, anlässlich welcher der Gewährleistungsvertrag vom 12. März 1999 und die darin gemachten Ausführungen zu den Sourcecodes und dem Eigenkapital thematisiert wurden, sowie die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. April 2006, anlässlich welcher es um den