Allerdings geht aus dem Schreiben des Untersuchungsrichters vom 17. Mai 2005 betreffend Anordnung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens hervor, dass sich dieses auch auf Urkundendelikte etc. zu beziehen hat (pag. 110; vgl. ebenso den polizeilichen Ermittlungsbericht vom 3. Juli 2006, welcher den Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung umfasste, sowie S. 3 des polizeilichen Ermittlungsberichts, wonach am 16. Dezember 2015 C.________ um ergänzende Unterlagen zur Strafanzeige gebeten wurde [Bilanzen und Erfolgsrechnungen 1996/1997, Bilanzen 1998/1999 sowie Entwurf der Erfolgsrechnung 1998] und im Februar 2006 Nachforschungen bei der G.________AG betreffend die Rechnung Nr. .