8 gemacht haben. Die angeklagten Vorwürfe der Urkundenfälschung, des betrügerischen Konkurses und der Misswirtschaft beziehen sich demgegenüber auf einen späteren Zeitpunkt (vorwiegend die Jahre 2001 und 2002; Gründung der F.________AG und Übernahme der E.________AG durch die F.________AG). Unter dem Straftatbestand der Urkundenfälschung wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass er zu Handen der Revisionsstelle eine Vollständigkeitserklärung ausgestellt hat resp. ausstellen liess, in welcher er das Guthaben der G.________AG neu mit CHF 420‘000.00 auswies, obwohl dieses effektiv tiefer lag.