an die G.________AG (Softwarelieferung im Umfang von CHF 800‘000.00) in der Jahresrechnung 1997 einen Ertrag ausgewiesen haben, der noch nicht erzielt worden war. In der Gewährleistungsvereinbarung soll er zudem unzutreffende Angaben hinsichtlich der Rechte an Softwarecodes (E.________AG Eigentümerin, L.________(Unternehmung) bloss Lizenznehmerin; gemäss Konkursverwaltung ist indes die L.________(Unternehmung) die Eigentümerin) sowie des Eigenkapitals