_. Konkret wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass er C.________ bei der Übernahme der Aktien mittels gefälschter Jahresrechnung, Unterdrücken von Tatsachen sowie Falschangabe in der Gewährleistungsvereinbarung vom 12. März 1999 getäuscht haben soll. Er soll durch erfolgswirksame Verbuchung der Rechnung Nr. .________ an die G.________AG (Softwarelieferung im Umfang von CHF 800‘000.00) in der Jahresrechnung 1997 einen Ertrag ausgewiesen haben, der noch nicht erzielt worden war.