Wie bereits dargelegt wurde, handelt es sich bei der Gebühr um eine Pauschale. Auch der Aufwand für die eingestellten Vorwürfe muss daher pauschal verlegt werden und kann nicht betragsmässig im Detail für jeden einzelnen Verfahrensschritt der Staatsanwaltschaft ausgeschieden werden. Bei einer Gesamtbetrachtung des vorliegenden Strafverfahrens beruhen die eingestellten und die angeklagten Vorwürfe auf einer gleichen Grundlage. Sämtliche Vorwürfe betreffen die E.________AG und in dieser Unternehmung begangene Handlungen.