Diesbezüglich sei das Strafverfahren eingestellt worden. Dem Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 3. Juli 2006 könne entnommen werden, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzeige und den Ermittlungen der Polizei im Strafverfahren von Bedeutung gewesen seien. Es sei in der Folge zu keinen weiteren Tatbeständen oder Sachverhaltskomplexen mehr gekommen, d.h. spätestens seit dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen seien der Sachverhalt und die in Frage kommenden Tatbestände bekannt gewesen. Die Verteilung der Verfahrenskosten sei vom Beschwerdeführer nie in Frage gestellt worden.