Dies rechtfertige die Überschreitung des ordentlichen Gebührenrahmens. Die Gebühr sei aufgrund des entstandenen Aufwands der Polizei (diverse polizeiliche Befragungen, Editionen, Verfassen der Anzeige und Nachträge) und der Staatsanwaltschaft (Einvernahmen, Aktenstudium, Erlass von Verfügungen und Beschwerdevernehmlassungen, Korrespondenz sowie Verfassen von Anklageschrift und Einstellungsverfügung) auf CHF 16‘700.00 bestimmt worden. Die Auflistung der Auslagen im Kostenverzeichnis sei teilweise unzutreffend.