Eine hiergegen gerichtete Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 16 378 vom 23. Dezember 2016 ab, soweit darauf eingetreten wurde. Mit Urteil 6B_155/2015 vom 9. Januar 2018 hiess das Bundesgericht eine dagegen erhobene Beschwerde teilweise gut, hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Dezember 2016 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück. 1.4 Gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_155/2017 eröffnete die Verfahrensleitung am 19. Januar 2018 ein neuerliches Beschwerdeverfahren und gewährte den Parteien Frist zur Stellungnahme.