Vor dem Regionalgericht würden CHF 5‘560.00 Gebühren und CHF 300.00 Auslagen geltend gemacht. Am 24. Februar 2016 sprach das Regionalgericht Oberland den Beschwerdeführer unter Ausrichtung einer Entschädigung von allen Vorwürfen frei, soweit diese nicht bereits verjährt waren, und auferlegte dem Kanton Bern die Verfahrenskosten. Das Urteil des Regionalgerichts ist rechtskräftig. 1.3 Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte die Staatsanwaltschaft am 2. September 2016, dass die auf die Teileinstellung entfallenden Verfahrenskosten von total CHF 11‘749.70 (Gebühr: CHF 11‘140.00;