In Bezug auf die übrigen Vorwürfe (betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft und Urkundenfälschung) erhob sie am 11. November 2015 Anklage beim Regionalgericht Oberland. 1.2 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hiess mit Beschluss BK 15 309 vom 11. Februar 2016 eine gegen den Kosten- und Entschädigungspunkt der Einstellungsverfügung gerichtete Beschwerde gut und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Staatsanwaltschaft zurück.