So war sie offenbar mit der Lehrerin ihrer Tochter, welche einen Intensivkurs in Deutsch besuchte, in Kontakt (vgl. dazu die Aussagen von E.________ (Lehrerin) vom 17. Februar 2018). Wäre sie in dieser Schule aufgetaucht und hätte um Hilfe gebeten, hätte E.________ mit Sicherheit reagiert und notwendigenfalls einen Übersetzer beigezogen. Des Weiteren bestand (zumindest ein loser) Kontakt zu einer Nachbarsfamilie, welche wie die Beschwerdeführerin selber aus Äthiopien stammt. Die Nachbarin F.________ gab denn bei der Polizei auch an, mehrfach Verletzungen bei D.__