In einem durchgeführten CT habe man zusätzlich eine frische Nasenbeinfraktur festgestellt. Diese Aussagen – es handelt sich dabei nur um einen beispielhafte Auszug – sowie die ersten medizinischen Befunde belegen eindrücklich, wie D.________ regelmässig und systematisch auf eine folterähnliche Art und Weise von ihrem Vater misshandelt worden ist. 4.3 Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dies alles mitbekommen zu haben. Sie macht indes geltend, sie sei nicht in der Lage gewesen, den Erfolgseintritt abzuwenden. Es treffe nicht zu, dass sie die körperlichen Misshandlungen gegenüber ihrer Tochter einfach geduldet habe.