Am 13. Juni 2018 stellte die Beschwerdekammer fest, dass die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zwar (fristgerecht) vom 11. Juni 2018 datiert, jedoch aber erst am heutigen Tag per Kurier eingetroffen ist. Die Frist, welche am 11. Juni 2018 abgelaufen ist, wurde somit nicht gewahrt, weshalb die Stellungnahme nicht zu den Akten erkannt und an die Staatsanwaltschaft retourniert wurde.