1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen eventualvorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit zum Nachteil ihrer acht Jahre alten Tochter, D.________. Mit Entscheid vom 19. Februar 2018 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) wegen Fluchtgefahr die Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis zum 15. Mai 2018, an. Am 22. Mai 2018 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr um weitere drei Monate.