Sollte es an beide oder sogar nur an die Beschuldigte adressiert gewesen sein, käme die Beschuldigte gar nicht als Täterin infrage. 6.4 Vorliegend wurde das Scheidungsurteil vom 27. Juni 2016 – ausser im Scheidungspunkt – erst mit dem Rückzug der Berufung am 28. Februar 2018 und damit nach dem angeblichen Tatzeitpunkt und der Strafanzeige vom 6. Februar 2018 rechtskräftig. Ohnehin ergibt sich aus einer zivilrechtlichen Berechtigung einer Person an einem Fahrzeug nicht ohne Weiteres eine Ermächtigung, Schreiben zu öffnen, die an eine andere Person adressiert sind, aber mutmasslich dieses Fahrzeug betreffen.