Das ebenfalls an ihn, den Beschwerdeführer, adressierte Schreiben mit dem Duplikat habe die Beschuldigte geöffnet und damit einen Halterwechsel beim Anhänger vorgenommen bzw. diesen mit einer neuen Nummer auf sich eingelöst. Der Beschwerdeführer legte seiner Strafanzeige vom 6. Februar 2018 einen vom 4. Dezember 2017 datierenden Antrag auf ein Fahrzeugausweis-Duplikat bei. Die Beschuldigte wurde in ihrer Einvernahme vom 10. April 2018 zur Schilderung des Beschwerdeführers befragt, machte dazu aber im Wesentlichen keine Aussagen. 6.3 Laut der angefochtenen Einstellungsverfügung ist das Verfahren bezüglich Art.