5.4 Der Beschwerdeführer argumentiert, bei den CHF 3'000.00 handle es sich lediglich um ein hypothetisches Einkommen, auf das aufgrund der Weigerung der Beschuldigten, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, abgestellt wurde. Die neutrale Treuhandstelle verbuche Bezüge als Schuld gegenüber der Gesellschaft. Zudem habe das Zivilgericht in Unkenntnis der damalig aktuellen Bilanz die Entschädigung von CHF 250'000.00 festgelegt.