Das Zivilgericht hielt zu ähnlichen Vorbringen im Scheidungsverfahren Folgendes fest (Scheidungsurteil, S. 57 f.; Hervorhebungen hinzugefügt): Folglich wurde der gesamte Arbeitserwerb des Klägers für den Lebensunterhalt der Familie aufgebraucht und kann nicht mehr geteilt werden. Gleich verhält es sich mit den Erträgen aus dem Bauernbetrieb. Wie bereits im Entscheid vom 10. November 2015 festgehalten, erzielt die Ehefrau ein tatsächliches Einkommen aus dem Bauernbetrieb (Ergebnis vor Abschreibungen) von monatlich ca. CHF 3'000.00. Dieser Geldbetrag entspricht dem Betrag, welcher die Beklagte gemäss Angaben