7 erst nach dieser Zahlung (vgl. Dispositiv, Ziff. 11), ein suspensiv bedingter Anspruch auf Zuweisung des Alleineigentums liegt aber entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers nicht vor. Selbst wenn ein solcher vorliegen würde, würde bis zur Zahlung der Abgeltung das Gesamteigentum der vormaligen Ehegatten fortbestehen.