Zudem wurde im Eheschutzverfahren der Hof der Beschuldigten zur alleinigen Benützung zugewiesen. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wurde der Beschuldigten das Alleineigentum an den Liegenschaften und am Landwirtschaftsbetrieb zugewiesen. Die Beschuldigte hat dafür eine Abgeltung von CHF 250'000.00 zu bezahlen (vgl. Dispositiv, Ziff. 5b). Güterrechtlich auseinandergesetzt sind die vormaligen Ehegatten zwar