Aus dem Scheidungsurteil geht unter anderem Folgendes hervor: Der Beschwerdeführer und die Beschuldigte heirateten am 22. Februar 1997. Am 1. September 1998 schlossen sie eine Ehe- und Erbvertrag, laut dem «sämtliches heutiges und künftiges Vermögen und die Einkünfte […] das Gesamtgut [bilden]. Zum Gesamtgut gehören auch die zukünftigen [den Ehegatten] zufallenden Erbteile und sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen» (Scheidungsurteil, S. 44). Der Brenderup-Anhänger wurde im Jahr 2008 in den Landwirtschaftsbetrieb eingebucht (vgl. Scheidungsurteil, S. 60). Die Ehegatten führten im Kanton Bern ein Eheschutzverfahren durch.