5 hänger (der Marke Brenderup) sei ihm von seinem Vater geschenkt worden und gehöre als Männergut eigentlich ihm, sei aber auf dem Bauernhof deponiert (EV vom 18. Juli 2017, S. 5, Z. 201-211). In der Beschwerde äusserte sich der Beschwerdeführer lediglich zum Brenderup-Anhänger, jedoch nicht mehr zum Motormäher. 4.3 Die Einstellungsverfügung und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verweisen für die zivilrechtlichen Verhältnisse auf das Scheidungsurteil vom 27. Juni