Pra 2006 Nr. 136 S. 936]). Fremd ist jede Sache, die im Eigentum (zumindest im Miteigentum) einer anderen Person steht (NIGGLI/RIEDO, a.a.O., N. 42 vor Art. 137 StGB). Das «Aneignen» besteht im Kern darin, dass sich der Täter die Verfügungsmacht des Berechtigten anmasst (NIGGLI/RIEDO, a.a.O., N. 17 zu Art. 137 StGB). 4.2 Die Strafanzeige bezieht sich in diesem wie auch in allen anderen Punkten auf den Landwirtschaftsbetrieb der vormaligen Ehegatten in J.________. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Beschuldigte einen Motormäher sowie einen Anhänger «in Beschlag genommen» habe, die er selbst ebenfalls brauche. Der An-