Das Regionalgericht hat sich nicht vernehmen lassen. Am 15. Juni 2018 reichte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers ein Schreiben betreffend die korrekte Bezeichnung der «Beschwerdegegnerin» (Regionalgericht Oberland) ein, welches die Verfahrensleitung am 18. Juni 2018 beantwortet hat.