2. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung und Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen [...] in der Zeit vom 25. April 2017 bis am 29. April 2017, wird in Anwendung von Art. 55a Abs. 3 StGB definitiv eingestellt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 600.00 (CHF 500.00 Gebühren der Staatsanwaltschaft und CHF 100.00 Gebühren des Gerichts) werden vom Kanton Bern getragen. 4. Es wird keine Entschädigung zugesprochen