1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Drohung und Tätlichkeiten zum Nachteil von C.________ verfügte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) am 23. Mai 2018 was folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die provisorische Einstellung des Strafverfahrens nicht widerrufen wurde.