6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird eine Entschädigung von CHF 1‘683.65 ausgerichtet.