5 16. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers wird entsprechend der von Rechtsanwalt B.________ eingereichten Kostennote, die zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, entrichtet. Die genaue Berechnung gestaltet sich wie folgt: Satz amtliche Entschädigung 7.5h 200.00 CHF 1'500.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 63.30 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 1'563.30 CHF 120.35 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 1'683.65