Den Wechsel zu Dr. med. D.________ und die damit verbundenen leicht höheren Kosten habe der Beschwerdeführer seiner eigenen ablehnenden Haltung gegenüber Dr. E.________ zuzuschreiben und somit hinzunehmen. 8. Dem hält der Beschwerdeführer in seiner Replik entgegen, der Beschwerdeführer und Dr. E.________ seien sich bekannt; sie würden sich grüssen und seien miteinander per Du. Es bestehe somit ein nachvollziehbarer Grund, weshalb der Beschwerdeführer Dr. E.________ als behandelnden Psychotherapeuten ablehne.